Miete und Kaution
Monatlicher Einzug, Überwachung der Zahlungseingänge, Mahnwesen bei Rückstand. Die Kaution verwalten wir treuhänderisch auf einem separaten Konto.
Wir übernehmen die vollständige Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft, von der Jahresabrechnung bis zur Eigentümerversammlung. Mit klaren Abläufen für jede Frist und digitalem Zugang zu allen Unterlagen für jeden Eigentümer. Auf Wunsch inklusive Sondereigentumsverwaltung für Ihre vermietete Wohnung.
| Leistung | Beschreibung | Umfang |
|---|---|---|
| Eigentümerversammlung | Einladung, Tagesordnung, Durchführung, Protokollierung und Nachverfolgung der Beschlüsse | Grundleistung |
| Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan | Abrechnung je Wohneinheit, Wirtschaftsplan und Rücklagenentwicklung für das Folgejahr | Grundleistung |
| Dienstleistersteuerung | Beauftragung, Kontrolle und Abrechnung externer Dienstleister (Hausmeister, Reinigung, Winterdienst) | Grundleistung |
| Hausgeldinkasso & Mahnwesen | Überwachung der Hausgeldeinzahlungen, Mahnverfahren bei Rückstand | Grundleistung |
| Versicherungsmanagement | Verwaltung der Gebäudeversicherung, Begleitung der Schadensabwicklung | Grundleistung |
| Eigentümerportal | Zugang zu Dokumenten, Abrechnungen und Protokollen, jederzeit online einsehbar | Grundleistung |
| Instandhaltungsmanagement | Planung, Ausschreibung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen | nach Vollmacht |
| Technische Objektbegehung | Regelmäßige Begehung zur Identifikation von Instandhaltungsbedarf | auf Anfrage |
| Sonderleistungen | Sonderversammlungen, Begleitung von Großsanierungen, rechtliche Auseinandersetzungen | Zusatzleistung |
Das Portal ist browserbasiert und auf allen Geräten nutzbar. Wer lieber Papier hat, bekommt seine Unterlagen weiterhin per Post. Das Portal ist ein Angebot, keine Pflicht.
Jeder Eigentümer erhält einen persönlichen Zugang zu allen relevanten Unterlagen, ohne Anfrage, ohne Wartezeit. Wer nicht in Aachen wohnt oder beruflich wenig Zeit hat, ist damit genauso informiert wie jemand, der vor Ort ist.
Die WEG-Verwaltung endet am Gemeinschaftseigentum. Alles, was Ihre eigene Wohnung betrifft, ist Sache des einzelnen Eigentümers: Mietvertrag, Mieteingänge, die Betriebskostenabrechnung gegenüber Ihrem Mieter, Handwerker in der Wohnung. Genau das übernimmt die Sondereigentumsverwaltung.
Wenn beides in einer Hand liegt, liegt uns die WEG-Jahresabrechnung bereits vor. Ihre Betriebskostenabrechnung entsteht direkt daraus, ohne Nachfragen bei einer fremden Verwaltung und ohne Wartezeit auf Unterlagen. Und bei einem Schaden diskutiert niemand mehr, ob Gemeinschafts- oder Sondereigentum betroffen ist: Wir koordinieren beide Seiten.
Die Sondereigentumsverwaltung ist ein eigener Vertrag zwischen Ihnen und uns. Es braucht keinen Beschluss der Gemeinschaft und kein Einverständnis der übrigen Eigentümer. Die Kosten trägt allein der vermietende Eigentümer, nie die Gemeinschaft.
Monatlicher Einzug, Überwachung der Zahlungseingänge, Mahnwesen bei Rückstand. Die Kaution verwalten wir treuhänderisch auf einem separaten Konto.
Abrechnung gegenüber Ihrem Mieter, fristgerecht nach § 556 BGB, direkt aus der Jahresabrechnung der Gemeinschaft.
Wir sind der Ansprechpartner Ihres Mieters, von der Mängelanzeige bis zur Kündigung. Sie bekommen die Anrufe nicht mehr.
Beauftragung, Kontrolle und Abrechnung nach Ihrer Vollmacht. Ab welcher Auftragssumme wir Rücksprache halten, legen Sie fest.
Übergabe und Abnahme mit Protokoll, dazu die Prüfung möglicher Mietanpassungen über Mietspiegel, Index- oder Staffelmiete. Die Neuvermietung buchen Sie bei Bedarf hinzu.
Zusammenstellung für Ihre Anlage V und die Bescheinigung nach § 35a EStG für Ihren Mieter.
Die monatliche Grundvergütung liegt zwischen 27 und 37 EUR je Wohneinheit. Wo Ihre Gemeinschaft in dieser Spanne liegt, hängt vor allem von der Größe ab: Der Verwaltungsaufwand steigt nicht proportional zur Einheitenzahl. Kleine Gemeinschaften verursachen je Einheit mehr Aufwand als große.
Unsere Mindestvergütung beträgt 300 EUR netto monatlich. Für Gemeinschaften ab etwa zehn Einheiten ist das der Einstieg; mit wachsender Einheitenzahl sinkt der Preis je Einheit.
Im Grundpreis enthalten sind: Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Dienstleistersteuerung, Hausgeldinkasso, Versicherungsmanagement und der Zugang zum Eigentümerportal.
Die Sondereigentumsverwaltung ist nicht Teil dieser Vergütung. Sie wird je Einheit gesondert vereinbart und vom vermietenden Eigentümer getragen, nicht aus dem Hausgeld der Gemeinschaft.
Gesondert abgerechnet werden Leistungen, die über die laufende Verwaltung hinausgehen, etwa Sonderversammlungen, die Begleitung größerer Instandsetzungsmaßnahmen oder rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft. Was das im Einzelfall kostet, steht vorher fest, nicht hinterher auf der Rechnung.
Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einem kostenlosen Erstgespräch.
Wir besprechen Ihren aktuellen Stand: bestehende Verträge, offene Instandhaltungsthemen, Zusammensetzung der Gemeinschaft. Auf dieser Basis erstellen wir ein individuelles Angebot.
Die Bestellung einer neuen Verwaltung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen (§ 26 WEG). Wir unterstützen den Beirat dabei, den Wechsel ordnungsgemäß auf die Tagesordnung zu bringen, und stellen alle notwendigen Unterlagen bereit: Tagesordnungspunkt, Beschlusstext, Vollmachtsformulare.
Wir koordinieren die Unterlagenübergabe mit der bisherigen Verwaltung: Kontenunterlagen, Verträge, Protokolle, Versicherungsunterlagen, Hausgeldlisten. Wo Dokumente fehlen, unterstützen wir bei der Rekonstruktion.
Wir kümmern uns um die Überführung Ihrer Gemeinschaft mit allen vorhandenen Daten und Unterlagen. Die Eigentümer erhalten ihre Portalzugänge, und wir stellen uns persönlich vor.
Ja. Die Eigentümerversammlung kann die Verwaltung jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG), unabhängig von der Vertragslaufzeit. Ein wichtiger Grund ist dafür nicht erforderlich. Der Verwaltungsvertrag endet in diesem Fall spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Von der Beschlussfassung bis zum operativen Betriebsstart sind in der Regel vier bis acht Wochen realistisch. Die Dauer hängt wesentlich davon ab, wie vollständig die Unterlagen der bisherigen Verwaltung sind.
Ja. Ein Wechsel ist nicht an das Jahresende gebunden. Wir sorgen für eine saubere Abgrenzung zur bisherigen Verwaltung, damit klar ist, wer welchen Zeitraum abrechnet und möglichst keine Abrechnungslücke entsteht.
Die Rücklage ist Eigentum der Gemeinschaft und wird auf das neue Verwaltungskonto übertragen. Wir begleiten diesen Prozess und achten darauf, dass die Übertragung vollständig und nachvollziehbar dokumentiert ist.
Nein. Die Bestellung der Verwaltung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung (§ 26 WEG).
Ja. Gerade kleine Gemeinschaften unterschätzen häufig den Aufwand: Jahresabrechnung, Rücklage, Protokollpflichten, Versicherungsmanagement fallen unabhängig von der Größe an. Da der Aufwand nicht proportional zur Einheitenzahl sinkt, gilt bei uns eine Mindestvergütung von 300 EUR netto monatlich. Für Gemeinschaften ab etwa zehn Einheiten geht die Rechnung in der Regel gut auf.
Ja. Der Wechsel aus einer Selbstverwaltung ist eine der häufigsten Ausgangssituationen. Wir helfen dabei, fehlende Unterlagen zu rekonstruieren und den Übergang rechtssicher zu gestalten.
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage, Außenanlagen. Vertragspartner ist die Gemeinschaft, abgerechnet wird über das Hausgeld. Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihre einzelne Wohnung: Mietvertrag, Mieteingänge, Betriebskostenabrechnung gegenüber Ihrem Mieter, Handwerker in der Wohnung. Vertragspartner sind allein Sie als Eigentümer.
Nein. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein eigener Vertrag zwischen Ihnen und uns, unabhängig vom Verwaltervertrag der Gemeinschaft. Es braucht keinen Beschluss und keine Zustimmung der übrigen Eigentümer. Die Vergütung zahlen Sie persönlich; die Gemeinschaft wird damit nicht belastet.
Wir halten beides sauber getrennt: eigene Verträge, eigene Konten, eigene Abrechnungen. In der Eigentümerversammlung vertreten wir die Gemeinschaft, nicht die Interessen einzelner vermietender Eigentümer. Der Vorteil bleibt: Da uns die Jahresabrechnung der Gemeinschaft bereits vorliegt, entsteht Ihre Betriebskostenabrechnung ohne Umweg über eine fremde Verwaltung.
Das hängt davon ab, welches Bauteil den Schaden verursacht hat und wo er sich auswirkt: Leitungen im Gemeinschaftseigentum betrifft die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, Schäden im Sondereigentum die Versicherung des Eigentümers. Wir klären die Zuordnung und steuern beide Versicherungen, statt Sie zwischen zwei Ansprechpartnern hin- und herzuschicken.
Ja. Wird Ihre Gemeinschaft von einer anderen Verwaltung betreut, bewirtschaften wir Ihre Einheit über die Mietverwaltung: Mietinkasso, Betriebskostenabrechnung, Mieterkorrespondenz und Handwerkersteuerung. Für einzelne Einheiten gilt dabei eine Mindestvergütung je Objekt.
Jeder Eigentümer erhält einen persönlichen Zugang. Dort stehen alle Unterlagen zum Download bereit: Jahresabrechnungen, Protokolle, Wirtschaftspläne, laufende Aufträge. Über neue Dokumente werden Sie automatisch informiert. Wer seine Unterlagen lieber per Post bekommt, kann das weiterhin so halten.
Zwischen 27 und 37 EUR netto je Wohneinheit und Monat, bei einer Mindestvergütung von 300 EUR. Wo Ihre Gemeinschaft liegt, hängt von Größe und Leistungsumfang ab. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einem kostenlosen Erstgespräch.
Sprechen Sie mit uns, kostenlos und unverbindlich.
Ihr persönlicher Ansprechpartner. Rufen Sie an oder schreiben Sie und sprechen direkt mit der Geschäftsführung.