Für Mieter

Informationen für Mieter.

Sie wohnen in einem von Rhenetia verwalteten Objekt? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen — und den schnellsten Weg zu uns.

Kontaktwege

So erreichen Sie uns.

AnliegenKontaktweg
Allgemeine Anfragen, Dokumente, KorrespondenzEigentümer- und Mieterportal — der schnellste Weg
Schadensmeldung (nicht dringend)E-Mail / Portal
Schadensmeldung (dringend, z. B. Wasserrohrbruch)Telefonisch — erreichbar Mo–Fr 9–18 Uhr
Notfall außerhalb der BürozeitenNotdienst — 24/7 erreichbar

Bitte nutzen Sie für nicht dringende Anliegen Portal und E-Mail — so erreichen uns akute Notfälle am Telefon ohne Wartezeit.

Mieterportal

Das Mieterportal.

Zum Mieterportal

Über das Mieterportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Nebenkostenabrechnung, laufende Korrespondenz und wichtige Dokumente zu Ihrem Mietverhältnis. Schadensmeldungen können Sie direkt über das Portal einreichen — ohne Telefon, ohne Wartezeit.

Sie haben noch keinen Zugang? Schreiben Sie uns — wir richten ihn für Sie ein.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Rhenetia?

Ihre erste Anlaufstelle ist das Mieterportal oder unsere E-Mail. Für dringende Anliegen erreichen Sie uns telefonisch zu den Bürozeiten. Wir beantworten jede Anfrage persönlich.

Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung?

Schadensmeldungen nehmen wir über das Mieterportal oder per E-Mail entgegen. Bitte beschreiben Sie den Schaden kurz und fügen Sie wenn möglich ein Foto bei. Bei akuten Wasserschäden oder anderen Notfällen rufen Sie direkt an.

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich erstellt, in der Regel bis zum Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Sie erhalten die Abrechnung schriftlich und über das Portal.

Ich habe eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung. An wen wende ich mich?

Schreiben Sie uns über das Portal oder per E-Mail. Bitte geben Sie die betreffende Position in der Abrechnung und Ihre Frage an. Wir melden uns innerhalb von drei Werktagen.

Wie kündige ich mein Mietverhältnis?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei uns eingehen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Senden Sie die Kündigung per Post oder als unterschriebenes Dokument per E-Mail.

Was passiert bei einem Rohrbruch oder Wassereinbruch?

Stellen Sie den Wasserfluss ab, soweit möglich. Rufen Sie uns umgehend an. Außerhalb unserer Bürozeiten wenden Sie sich direkt an einen Notdienst — die Kosten übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung.

Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten?

Das richtet sich nach Ihrem Mietvertrag. Kleintiere sind in der Regel erlaubt, soweit der Mietvertrag kein ausdrückliches Verbot enthält. Bei Unsicherheit sprechen Sie uns an.

Ich möchte Umbauten in meiner Wohnung vornehmen. Was muss ich beachten?

Für bauliche Veränderungen benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich — per E-Mail oder über das Portal — und beschreiben Sie die geplante Maßnahme.

Wie erhalte ich einen Ersatzschlüssel?

Wenden Sie sich schriftlich an uns. Ersatzschlüssel werden in der Regel auf Kosten des Mieters angefertigt. Bitte beachten Sie, dass wir aus Sicherheitsgründen keine Schlüssel per Post versenden.

Können Sie mir bei Strom- oder Versicherungsverträgen helfen?

Ja. Über unser Partnernetzwerk können wir Ihnen optimierte Angebote für Haushaltsstrom, Hausrat- und Haftpflichtversicherung vermitteln. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie im Portal nach — es entstehen Ihnen dabei keine Kosten.